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LG Bochum, 30.12.2013 - 9 S 145/13 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostentragung nach Zurücknahme der Berufung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bochum, 16.07.2013 - 63 C 472/12
- LG Bochum, 02.12.2013 - 9 S 145/13
- LG Bochum, 30.12.2013 - 9 S 145/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Bochum, 16.07.2013 - 63 C 472/12
Mietwagenkosten
Auszug aus LG Bochum, 30.12.2013 - 9 S 145/13
Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig und hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, nachdem er seine Berufung gegen das am 16.07.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum (63 C 472/12) zurückgenommen hat.Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig und hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, nachdem er seine Berufung gegen das am 16.07.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum (63 C 472/12) zurückgenommen hat.